Mit Erfolg! Die Entscheidung widerspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Nach der bisherigen Regelung hätten sich die Kläger an den Erhaltungskosten i. H. v. 3.150 EUR beteiligen müssen. Durch die Änderung müssten sie hingegen ca. 22.000 EUR tragen. Diese Vervielfachung verletze das Gebot der Verteilungsgerechtigkeit. Außerdem sei ein bestehender Sanierungsstau zu beachten. Schließlich sei zu beachten, dass die Wohnungseigentümer eine Umlagevereinbarung änderten.

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