§ 16 Abs. 2 Satz 1 WEG ist für verbrauchsabhängige Kosten auch bei solchen Wohnungs- oder Teileigentümern anwendbar, die sie nicht verursacht haben.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen