Die Möglichkeiten des Streits von Eltern zu Lasten des Kindes sind zwar niemals vollständig auszuschließen, wohl aber zu minimieren. Dazu ist es erforderlich, Umgangsregelungen konkret auszugestalten. Gerade bei streitenden Eltern reicht es nicht aus, eine Umgangsregelung zu treffen, die lediglich allgemeine Grundsätze festlegt und Einzelheiten der Gestaltung den Eltern in eigener Verantwortung überlässt.

Zudem liegt dann keine abschließende Entscheidung, sondern nur ein unzulässige Teilentscheidung vor, wenn ein Umgang nicht konkret, vollständig und vollstreckbar nach Art, Ort und Zeit des Umgangs geregelt wird.

Eine Umgangsregelung muss deshalb "den Umgang nach Tagen, Uhrzeit, Ort, Häufigkeit, Abholung und ggf. weiterer konkreter Modalitäten präzise" regeln, um vollstreckungsfähig zu sein.

Sinnvoll ist es, gerade bei streitenden Eltern und spannungsgeladenen Situationen die Umgangsregelungen so präzise wie möglich zu regeln, auch wenn dies manchmal kurzsichtig (Wohnortwechsel), manchmal lückenhaft (Übergabeperson wird krank) oder auch gegen das Kindeswohl gerichtet sein kann (Kind möchte dem Vater sein Zimmer zeigen; Übergabe ist an der Wohnungstür bestimmt).

Die Zeit, die vorzugeben ist, muss sich an einer exakten Uhrzeit ablesen lassen. Der Ort ist konkret zu beschreiben (z. B. an der Wohnungstür) und die Häufigkeit ist exakt zu bestimmen. Formulierungen wie "zweimal monatlich" genügen nicht, da die Anzahl der Wochen nicht durch zwei teilbar sind, in sieben von 12 Monaten nicht einmal die Anzahl der Tage durch zwei teilbar sind.

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