In der Studie "Familienmodelle in Deutschland" von Steinbach, Augustijn, Helms und Schneider[1] wird unterschieden zwischen Kernfamilien (in denen die Kinder mit beiden leiblichen Elternteilen in einem Haushalt leben), Residenzmodellfamilien (mit überwiegendem Aufenthalt bei einem Elternteil) und asymmetrischen und symmetrischen Wechselmodellfamilien.

Von einem asymmetrischen Wechselmodell wird gesprochen, wenn Kinder zwischen 30 % und 49 % der Zeit bei je einem Elternteil leben; vom symmetrischen Wechselmodell wird gesprochen, wenn Kinder annähernd jeweils 50 % hätte Zeit bei beiden Elternteilen leben. Die Studie kommt zur Schlussfolgerung, dass Wechselmodellkinder im Hinblick auf eine Vielzahl an Wohlbefindlichkeitsindikatoren besser abschneiden als Kinder, die im Residenzmodell betreut werden.

Die beobachteten Vorteile waren bei Kindern im asymmetrischen Wechselmodell stärker ausgeprägt als im symmetrischen Wechselmodell. So zeigten sich, so die Studie,[2] im Hinblick auf das psychische Wohlbefinden zwar signifikante Unterschiede zwischen Residenzmodellkindern und der Gesamtgruppe an Wechselmodellkindern; bei genauerem Hinsehen bestanden diese Diskrepanzen jedoch (soweit in den Untersuchungen eine entsprechende Differenzierung möglich war) vor allem zwischen dem asymmetrischen Wechselmodell und dem Residenzmodell und nur in weniger großem Ausmaß zwischen dem symmetrischen Wechselmodell und dem Residenzmodell. Ein Steigerungseffekt in dem Sinne "je ausgeglichener die Aufteilung der Betreuungszeiten ist, desto besser für das Wohlergehen des Kinde" ließ sich nicht nachweisen.

Im Übrigen war festzustellen, dass die beobachteten Vorteile bei Kindern der höheren Altersgruppe (7-14 Jahre) häufiger auftraten als bei Kindern der niedrigeren Altersgruppe (2-6 Jahre).

Insgesamt sprechen die Ergebnisse der Studie "Familienmodelle in Deutschland" aber dafür, grundsätzlich dem Wechselmodell gegenüber offen zu sein und als eine für das konkrete Kind förderliche Betreuungsoption ernsthaft in Betracht zu ziehen.

[1] FamRZ 2021, 729.
[2] FamRZ 2021, 729, 739.

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