Kurzbeschreibung

Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Nichtgewährung des Umgangs. Seit 1.1.2022 besteht für Rechtsanwälte eine aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).

Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes gemäß § 89 FamFG wegen Nichtgewährung des Umgangs

An das

Amtsgericht ...

– Familiengericht –

per beA

Antrag

des ... – Antragstellers –

Verfahrensbevollmächtigte/r: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ...

gegen

Frau ..., – Antragsgegnerin –

wegen Festsetzung eines Ordnungsgeldes

Verfahrenswert: 500,00 EUR

Namens und in Vollmacht des Antragstellers beantragen wir,

  gegen die Antragsgegnerin wegen Zuwiderhandlung gegen Ziffer... des Beschlusses des Amtsgerichts ... vom ..., Aktenzeichen ..., gemäß § 89 FamFG ein Ordnungsgeld von bis zu 25.000 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft festzusetzen.

Begründung:

Durch Verbundbeschluss des Amtsgerichts ... vom ..., Aktenzeichen ..., ist die Ehe der Beteiligten geschieden worden. Der Beschluss ist seit dem ... rechtskräftig. Durch diesen Beschluss ist darüber hinaus der Antragsgegnerin die elterliche Sorge für (die gemeinsame Tochter) ... geb. am ... übertragen worden.

Vor dem Hintergrund, dass es von Anfang an bei der Ausübung des Umgangsrechts Probleme und Schwierigkeiten gab, die von der Antragsgegnerin verursacht wurden, hat der Antragsteller den Beschluss des Amtsgerichts ... vom ..., Aktenzeichen ..., erwirkt.

Der Beschluss regelt unter Ziffer... den persönlichen Umgang des Antragstellers mit (der Tochter) dahingehend, dass der Antragsteller das Kind an jedem 1. und 3. Wochenende im Monat in der Zeit von samstags 9.00 Uhr bis sonntags 19.00 Uhr zu sich nehmen darf. Die Antragsgegnerin ist verpflichtet, die Tochter zu diesen Besuchsterminen an den Antragsteller zu übergeben.

Jeweils am ... und am ... (es handelte sich um das erste bzw. 3. Wochenende des Monats ...) wollte der Antragsteller (die Tochter) bei der Antragsgegnerin abholen. Bei dem ersten Termin erklärte die Antragsgegnerin, dass (die Tochter) ... das Wochenende bei einer Freundin verbringe, bei dem zweiten Termin erklärte die Antragsgegnerin, dass (die Tochter) wegen ... (Krankheit) dringend Bettruhe halten müsse und die Wohnung nicht verlassen dürfe. Der Antragsteller hatte zunächst keinen Anlass, der Antragsgegnerin nicht zu glauben.

Vor zwei Tagen wurde dem Antragsteller durch einen Bekannten Folgendes mitgeteilt:

Die Schwester des Bekannten ist die nachfolgend benannte Zeugin .... Sie wohnt ebenfalls im Haus der Antragsgegnerin, und zwar in der darunter liegenden Wohnung. Der Antragsgegnerin ist nicht bekannt, dass der Bruder der Zeugin ein Bekannter des Antragstellers ist.

Gegenüber der Antragsgegnerin hat die Zeugin ... erklärt, dass sie alles tun werde, damit der Antragsteller (seine Tochter) nicht mehr sehen wird. Deshalb habe sie am ersten Wochenende des Monats vorgeschoben, dass (die Tochter) nicht zu Hause sei, obgleich sie tatsächlich zu Hause war. Am zweiten Besuchswochenende habe die Antragsgegnerin vorgetäuscht, dass die Tochter bettlägerig erkrankt sei.

Beweis: Zeugnis der Frau ... (Name, ladungsfähige Anschrift)

Am ... hat die Zeugin ... (die Tochter) der Verfahrensbeteiligten zufällig getroffen und darauf angesprochen, ob sie noch Kontakt zu ihrem Vater hat und er sie regelmäßig abholt. (Die Tochter) erzählte dazu, dass sie ihren Vater im Monat ... noch nicht gesehen habe. Die letzten Besuchstermine habe der Antragsteller nicht mehr eingehalten. Ihre Mutter meint, dass der Antragsteller kein Interesse an (der Tochter) habe und keinen weiteren Kontakt mit ihr wünsche.

Beweis: Zeugnis der Frau ...

Der Antragsteller wurde von seinem Bekannten darüber informiert. Daraufhin hat sich der Antragsteller umgehend mit der Zeugin ... in Verbindung gesetzt. Diese hat ihm die Gespräche mit (der Tochter) nochmals im dargelegten Umfang bestätigt.

Aus diesem Sachverhalt ergibt sich, dass die Antragsgegnerin beabsichtigt, das Umgangsrecht des Antragstellers dauerhaft zu unterbinden. Damit handelt sie dem Beschluss des Amtsgerichts ... vom ... zuwider.

Schließlich ergibt sich daraus, dass die Antragsgegnerin auch die weiteren Kontakte des Antragstellers mit (seiner Tochter) verhindern wird.

(elektronisch signiert)

...

Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

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