(1) Der Wert der Haushaltsführung und Kinderbetreuung ist mit den Bruttobeträgen bei der Prüfung des überwiegenden Unterhalts zu berücksichtigen, d. h. irgendwelche fiktiven Abgaben für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sind nicht in Abzug zu bringen.
Haushaltsführung | Kinderbetreuung | ||||
Zeile | Status | Ehemann % |
Ehefrau % |
Ehemann % |
Ehefrau % |
a | Ehemann arbeitet voll Ehefrau ist zu Hause |
10 | 90 | 10 | 90 |
b | Ehemann arbeitet voll Ehefrau arbeitet halbtags |
15 | 85 | 10 | 90 |
c | Ehemann arbeitet voll Ehefrau arbeitet voll |
50 | 50 | 10 | 90 |
d | Ehemann arbeitet halbtags Ehefrau ist zu Hause |
20 | 80 | 20 | 80 |
e | Ehemann arbeitet halbtags Ehefrau arbeitet halbtags |
20 | 80 | 20 | 80 |
f | Ehemann arbeitet halbtags Ehefrau arbeitet voll |
35 | 65 | 30 | 70 |
g | Ehemann ist zu Hause Ehefrau ist zu Hause |
50 | 50 | 30 | 70 |
h | Ehemann ist zu Hause Ehefrau arbeitet halbtags |
40 | 60 | 40 | 60 |
i | Ehemann ist zu Hause Ehefrau arbeitet voll |
60 | 40 | 50 | 50 |
(2) 1Übernimmt an Stelle der Ehefrau eine andere Person (nicht der Ehemann) die Haushaltsführung, so ist dieser der für die Ehefrau vorgesehene Anteil des Wertes der Haushaltsführung und der Kinderbetreuung zuzurechnen; der Anteil des Ehemannes wird weiter berücksichtigt. 2Sofern im Einzelfall die überwiegende Unterhaltsgewährung durch ein alleinerziehenes Mitglied zu prüfen ist, sind ebenfalls nur die Werte für die Ehefrau anzusetzen (s. Tabelle, Zeile a-c); der verbleibende prozentuale Anteil (= Ehemann) bleibt dann außer Betracht.
(3) Die vorstehenden Ausführungen sind bei eingetragenen Lebenspartnerschaften im Sinne des LPartG analog anzuwenden.
(4) 1In Einzelfällen kann sich der Wert der Haushaltsführung und Kinderbetreuung infolge besonderer Umstände (z. B. Erkrankung der Ehefrau oder des Lebenspartners im Sinne des LPartG, Witwe lebt mit Tochter in einem Haushalt) verschieben. 2Wird vom Mitglied geltend gemacht, dass die angesetzten Beträge für die Dienstleistungen nicht den in den vorstehenden Tabellen angegebenen Verhältnissen[1] entsprechen, sind die tatsächlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen