Rz. 292
Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen als Handelsunternehmen Körperschaftsteuer (kurumlar vergisi) bezahlen. Gemäß Art. 32 des Körperschaftsteuergesetzes[76] liegt der Steuersatz bei 20 %, für 2021 vorübergehend auf 25 % und für 2022 auf 23 % geändert. Eine Gewerbesteuer wie in Deutschland gibt es in der Türkei nicht.
Rz. 293
Einzelheiten des Besteuerungsverfahrens ergeben sich aus dem Steuerverfahrensgesetz.[77]
Rz. 294
Gewerblich tätige Kapitalgesellschaften haben Mehrwertsteuer abzuführen (katma değer vergisi – KDV).[78] Diese variiert je nach Produkt. Der Standardsatz, etwa für Dienstleistungen, beträgt 18 %. Die Steuer wird mit Rechnungstellung fällig. Die Erstattung von Mehrwertsteuer bei eigenen mehrwertsteuerpflichtigen Ausgaben ist nicht vorgesehen; vielmehr werden solche Steueraufkommen gutgeschrieben und mit der jeweils eigenen Mehrwertsteuerschuld verrechnet. Es gibt also für neu gegründete Unternehmen, die noch keine eigenen Einkünfte haben, auch keine zeitnahen Erstattungen. Die Mehrwertsteuererklärung ist monatlich zum Ende des Monats abzugeben, die Frist kann um zehn Tage verlängert werden. Dies ist auch die gängige Praxis.
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