Rz. 104

Der Totenschein wird unter Vorlage des Ausweises des Erblassers durch den Vorsteher des Stadtbezirks oder Dorfes (Muhtar) ausgestellt. Der Vorsteher behält den Ausweis des Erblassers bei sich. Die Bestattungserlaubnis wird durch den Amtsarzt der Stadtverwaltung, falls ein solcher nicht vorhanden ist, durch den staatlich bestellten Amtsarzt (Hükümet Doktoru), und falls auch ein solcher nicht vorhanden ist, durch den Gesundheitsbeamten (Saglik Memuru) gegen Vorlage des Totenscheins ausgestellt.[165] Ist der Leichnam an einen anderen Ort zu überführen, wird auch die Überführungsgenehmigung benötigt. Nach dem Begräbnis ist ein Exemplar des Totenscheins erneut dem Muhtar vorzulegen. Der Muhtar stellt einen neuen Totenschein aus und gibt den Ausweis des Verstorbenen zurück. Beide Dokumente, Ausweis des Erblassers und Totenschein, sind dem Direktor des Zivilstandsregisters vorzulegen. Nur dann wird der Ausweis des Erblassers endgültig eingezogen und der Erblasser im Zivilstandsregister als verstorben eingetragen.

[165] Gesetz für Allgemeine Gesundheit (Umumi Hifzisihha Kanunu), Art. 216, 218, 219.

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