Rz. 151
Die bei Verkauf des Anteils erzielten Beträge sind, soweit dadurch gegenüber dem Zeitpunkt des Erwerbs ein Mehrwert entsteht, nach dem Einkommensteuergesetz[55] zu versteuern. Derzeit beträgt der Freibetrag 10.600 TL. Zu beachten sind ferner Kosten wie die Stempelsteuer (damga vergisi)[56] und die Gebühren für die notarielle Beglaubigung.
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