Rz. 106

Eine GmbH kann ihre Rechtsform ändern; dabei kann sie sich zu einer offenen Handelsgesellschaft, einer Kommanditgesellschaft, einer Aktiengesellschaft oder einer Genossenschaft umwandeln. Durch die Änderung der Rechtsform erlischt die GmbH nicht, ihr Gesamtvermögen geht nicht auf einen Rechtsnachfolger über. Es kommt lediglich zur Änderung der inneren Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Rechtsstellung der Gesellschafter.

 

Weitere Informationen und Materialien, wie z.B. Muster, Formulare, amtliche Texte und Internetadressen, befinden sich im Downloadbereich.

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