Rz. 36

Nach der früheren Rechtslage konnte der Erblasser lediglich ein einseitiges Testament errichten, in dem er nur wenige Verfügungen treffen konnte. Eine wesentliche Änderung des materiellen Erbrechts liegt darin, dass der Gesetzgeber nunmehr auch die Möglichkeit eines bindenden Erbvertrages vorsieht. Hingegen ist das gemeinschaftliche Testament von Ehegatten als weitere Form der Erbregelung weiterhin nicht vorgesehen.

 

Rz. 37

Eine weitere neue Form ist das sog. Kodizill, das auch dem österreichischen Recht bekannt ist. Das Kodizill ist eine einseitige Anordnung des Erblassers, die keine Erbeinsetzung bewirkt, wie z.B. eine Vermächtnisanordnung, Aufstellung bestimmter Bedingungen oder Befristungen für den Vermächtnisnehmer oder Erben oder die Anordnung einer Auflage. Die Vorschriften über ein Testament gelten hierfür entsprechend. Das Kodizill kann selbstständig oder Teil eines Testaments sein.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge