Rz. 135

Ebenfalls zum Kreis der freizügigkeitsberechtigten Ausländer zählen die Staatsangehörigen der Schweiz. Dies findet seinen Ursprung im "Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit" v. 21.6.1999.[1]

[1] ABl. EG L 114/6 ff. v. 30.4.2002.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge