Rz. 94

Nach einer älteren Entscheidung des BAG soll sich eine Krankenkasse im Einzelfall auf die Unwirksamkeit einer Kündigung berufen können, wenn sie gegen den Arbeitgeber Entgeltfortzahlungsansprüche aus übergegangenem Recht geltend macht.[1] Allerdings ließ das BAG offen, ob ein solches Recht auch im Anwendungsbereich des KSchG denkbar ist.[2]

 

Rz. 95

Diese ohnehin problematische Rechtsprechung dürfte ihre praktische Bedeutung verloren haben, da § 4 Satz 1 KSchG nun nahezu alle Unwirksamkeitsgründe erfasst und der Anwendungsbereich des KSchG insoweit i. d. R. eröffnet sein wird.[3]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge