Rz. 8

Als Rechtsfolge sieht § 627 BGB die Auflösung des Dienstverhältnisses mit sofortiger Wirkung vor. Eine Begründung der Kündigung ist nicht erforderlich.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge