In einem Teilungsvertrag soll eine Terrasse zum Sondereigentum erklärt werden. Es handelt sich um ein Haus mit 3 Geschossen. In der westlichen Ecke des sonst rechteckigen Hauses ist ein etwa 3 m x 3,5 m großer Bereich ausgespart. Dieser Bereich ist im Erdgeschoss als Terrasse ausgestaltet, in den beiden Geschossen darüber befinden sich an dieser Stelle im Vergleich zur Terrasse etwas kleinere Balkone. Die Terrasse ist mit Bodenplatten belegt und dadurch gegenüber der Umgebung einige Zentimeter erhöht, mit einem Holzzaun mit Tor umgeben und mit einem "überdachungsähnlichen Wetterschutz" auf Holzbalken und Stützpfeilern versehen. Das Grundbuchamt hält die Fläche für keinen Raum. Dies sehen die antragstellenden Miteigentümer anders. Die Terrasse stehe in enger räumlicher Verbindung mit dem sonstigen Sondereigentum, sei von keinem anderen Sondereigentum aus nutzbar und genau begrenzt durch die weiterlaufenden Linien der Hauswände. Außerdem sei sie durch die Erhöhung gegenüber dem Erdboden und den Zaun abgegrenzt.

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