Rdn 39

 

Literaturhinweise:

Burhoff, Die Gebühren in der Strafvollstreckung, RVGreport 2007, 8

ders., Die anwaltliche Vergütung in der Strafvollstreckung, StRR 2010, 93

ders., Fragen aus der Praxis zu aktuellen Gebührenproblemen in Straf- und Bußgeldverfahren, RVGreport 2010, 362

ders., Die Abrechnung von Beschwerden in Straf- und Bußgeldsachen, RVGreport 2012, 12

ders., Neuerungen für die Abrechnung im Straf-/Bußgeldverfahren nach dem 2. KostRMoG, RVGreport 2013, 330

ders., Die wichtigsten Änderungen und Neuerungen für die Abrechnung im Straf-/Bußgeldverfahren durch das 2. KostRMoG, StraFo 2013, 397

ders., Straf- und Bußgeldsachen: Besonderheiten für die Beschwerdeabrechnung, RVGprofessionell 2014, 30

ders., Beschwerderecht: Straf- und Bußgeldsachen: Rechnen Sie richtig ab, RVGprofessionell 2014, 51

ders., Kostenfestsetzungsverfahren Straf- und Bußgeldsachen: Beschwerdevergütung, RVGprofessionell 2014, 68

D. Meyer, Gegensätzliche Auslagenentscheidungen im gleichen Gebührenrechtszug in Straf- (Bußgeld-)verfahren, JurBüro 1983, 32

ders.

Zur Tragweite des Kosten- und Auslagenanspruchs einer strafprozessualen Zwischenbeschwerde, JurBüro, 1990, 9Mümmler, Zur Erstattung der Kosten eines Beschwerdeverfahrens im Rahmen eines Strafverfahrens, JurBüro 1978, 1352

ders., Zur Gebühr des Rechtsanwalts bei Beschwerden im Strafverfahren, JurBüro 1990, 878, ders., Die Gebühren des Rechtsanwalts als Verteidiger im Beschwerdeverfahren, JurBüro 1969, 481

ders., Nochmals zur Erstattung der Gebühren des anwaltlichen Verteidigers im Beschwerdeverfahren, JurBüro 1973, 701

Onderka, Wichtige Tipps für die Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung, RVGprofessionell 2004, 193

Volpert, Die Vergütung im Beschwerdeverfahren in Straf- und Bußgeldsachen, VRR 2006, 453

ders., Verkehrsstrafsachen: Die Vergütung des Verteidigers in der Strafvollstreckung, VRR 2005, 179

s.a. die Hinw. bei → Allgemeine Gebührenfragen, Allgemeines, Teil J Rdn 2 und den weiterführenden Stichwörtern.

 

Rdn 40

Eine der Fragen, die bei der Abrechnung in Straf- bzw. Bußgeldsachen die meisten Schwierigkeiten bereitet, ist die nach der Abrechnung von (erfolgreichen) Beschwerden. Die Problematik stellt sich in allen Verfahrensstadien, also auch in der "Nachsorge". Das liegt u.a. daran, dass bei erfolgreichen Beschwerden häufig auch hier eine Kostengrundentscheidung getroffen wird, die die dem Verurteilten in einem Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen der Staatskasse auferlegt. Dann stellt sich bei der Abrechnung die Frage, wie diese gegenüber der Staatskasse geltend gemacht werden können.

 

Rdn 41

Für die Abrechnung von Beschwerdeverfahren gelten allerdings in diesem Verfahrensstadium keine Besonderheiten, sondern die allgemeinen Grundsätze für die Abrechnung von Beschwerden im Strafverfahren. Um Wiederholungen zu vermeiden soll daher Bezug genommen werden auf die Ausführungen bei Burhoff/Kotz/Burhoff, RM, Teil D Rn 153 ff., auf Burhoff/Volpert, Teil A: Beschwerdeverfahren, Abrechnung, Rn 570 ff. und auch auf Burhoff RVGreport 2012, 12.

 

☆ Wegen der Besonderheiten bei der Abrechnung der Beschwerde im Strafvollstreckungsverfahren wird verwiesen auf →  Strafvollstreckung, Beschwerde , Teil J Rdn  280 .Besonderheiten bei der Abrechnung der Beschwerde im Strafvollstreckungsverfahren wird verwiesen auf → Strafvollstreckung, Beschwerde, Teil J Rdn 280.

Siehe auch: → Allgemeine Gebührenfragen, Allgemeines, Teil J Rdn 1.

[Autor] Burhoff

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