Das Wichtigste in Kürze:
1. | Als Rechtsbehelf eigener Art dient das Wiederaufnahmeverfahren dazu, ein bereits rechtskräftiges Urteil, das sich als unrichtig herausstellt, überprüfen und korrigieren zu lassen. |
2. | In der täglichen Praxis der Strafverteidigung spielt die Wiederaufnahme eine eher untergeordnete Rolle. Amtliche Statistiken zur Erledigung in Wiederaufnahmeverfahren existieren nicht. |
3. | Erfolgreiche Wiederaufnahmeanträge sind regelmäßig spektakulär. |
4. | Das Wiederaufnahmeverfahren kann nur aufgrund eines Antrags eingeleitet werden. Es unterscheidet sich seinem Wesen nach von dem Erkenntnisverfahren. |
5. | Wiederaufnahmeverfahren können zugunsten oder zuungunsten des Verurteilten/Abgeurteilten durchgeführt werden. |
6. | Das Wiederaufnahmeverfahren gliedert sich mit Ausnahme der Fälle des § 371 Abs. 1 und 2 im Wesentlichen in drei Abschnitte: Aditionsverfahren, Probationsverfahren, neue HV gem. § 370 Abs. 2. |
7. | Die Wiederaufnahme ist nur gegen rechtskräftige Urteile, rechtskräftige Strafbefehle und (unter analoger Anwendung der §§ 359 ff.) gegen Beschlüsse statthaft. |
8. | Ziel eines Wiederaufnahmeverfahrens zugunsten des Angeklagten kann nur die Freisprechung, die Strafmilderung aufgrund eines milderen Strafgesetzes und die wesentlich andere Entscheidung über die Maßregel der Besserung und Sicherung sein. Eine bloße Schuldspruchänderung kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht. |
9. | Auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren ist eine Wiederaufnahme grds. möglich. |
10. | Bevor ein Mandat zur Stellung eines Wiederaufnahmeantrags angenommen wird muss der Verteidiger prüfen, ob er über genügend Zeit und der Mandant über genügend Geld verfügt, um zu prüfen, ob überhaupt hinreichende Erfolgsaussichten für eine Wiederaufnahme bestehen oder ob er in der Lage ist, das Mandat als Pflichtverteidiger zu führen. |
Rdn 1054
Literaturhinweise:
Alsberg, Justizirrtum und Wiederaufnahme, 1913
Arnhold, Strafbarer Ungehorsam gegen rechtswidrige Verwaltungsakte, JZ 1977, 789
Arzt, Ausschließung und Ablehnung des Richters im Wiederaufnahmeverfahren, NJW 1971, 1112
Beulke, Strafprozessrecht, 12. Aufl., 2012
Brauns, Die gescheiterte Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen Carl von Ossietzky – Grund für eine Gesetzesänderung?, JZ 1995, 494
Bock/Eschelbach/Geipel/Hettinger/Röschke/Wille, Die erneute Wiederaufnahme des Strafverfahrens, GA 2013, 328
Czerner, Inter partes- versus erga omnes-Wirkung der EGMR-Judikate in den Konventionsstaaten gemäß Art. 46 MRK – Eine Problemanalyse auch aus strafverfahrensrechtlicher Perspektive, AVR 46 (2008), 345
Darnstädt, Der Richter und sein Opfer – Wenn die Justiz sich irrt, 2013
Der Strafverteidiger, Redaktion, Dokumentation: Wiederaufnahmesache Marinus van der Lubbe, StV 1981, 140
Eisenberg, Aspekte des Verhältnisses von materieller Wahrheit und Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 359 ff. StPO, JR 2007, 360
Eschelbach, Defizite der Sicherungen gegen Fehlurteile in Strafsachen, ZAP 2015, 503
ders., Absprachenpraxis versus Wiederaufnahme des Verfahrens. Informelle Verfahrensgestaltung im Konflikt mit dem gesetzlichen Verfahrensrecht, HRRS 2008, 191
Feiber, Verfassungswidriges Wiederaufnahmerecht, NJW 1986, 699 f.
Feilke/Schiller, Aus der Rechtsprechung zur Wiederaufnahme in Strafsachen – 1. Teil, NStZ-RR 2016, 1
Förschner, Der Deal und seine Folgen … Geständniswiderruf und Wiederaufnahme, StV 2008, 443
Fornauf, Die Neuheit bereits erörterter Tatsachen im Wiederaufnahmeverfahren, StraFo 2013, 235
Gerhards, Die Strafbarkeit des Ungehorsams gegen Verwaltungsakte, NJW 1978, 86
Gorka, Wiederaufnahme des Verfahrens, in: Breyer/Endler, Anwaltformulare Strafrecht, 3. Aufl., 2013, Kap. 7
Gössel, Zur Zuständigkeit für die Nachholung einer Entscheidung über die Strafaussetzung nach einem erfolgreichen Wiederaufnahmeverfahren, NStZ 1991, 556 (zugleich Anmerkung zu OLG Koblenz, NStZ 1991, 555)
Günther, Verbot der antizipierten Beweiswürdigung im strafprozessualen Wiederaufnahmeverfahren?, MDR 1974, 93
Hannover, Die Republik vor Gericht, Band 2 1975 – 1995, 1999
Hellebrand, Geständniswiderruf und Wiederaufnahmeverfahren, NStZ 2008, 374
Jehle, Was und wie häufig sind Fehluteile?, FPPK 2013, 220
Jung/Lemmer, Der Fall Peggy: Die Geschichte eines Skandals, 2013
Kaspar/Arnemann, Die Wiederaufnahme des Strafverfahrens zur Korrektur fehlerhafter Urteile, R & P (2016) 34: 58 – 64
Krehl, Anmerkung zu OLG Hamburg v. 8.2.2000 – 2 Ws 287/99, NStZ-RR 2000, 241 [Probationsverfahren]), JR 2001, 211
Kühne, Strafprozessrecht, 7. Auf., 2007
Kunz, Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: StrEG, 4. Aufl., 2010
Laubenthal, Wiederaufnahme des Verfahrens zugunsten eines vor Rechtskraft des verkündeten Urteils verstorbenen Angeklagten? GA 1989, 20
Laufhütte/Möhrenschläger, Umweltstrafrecht in neuer Gestalt, ZStW 92 (1980), 912 (920 f.)
Lehr, Probleme der Bestandskraft und der Aufhebung politisch motivierter Strafurteile aus der Zeit der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus, 2007
Malkewitz, Zum Begriff der restriktiven Auslegung, NJW 1971, 2287
Ma...
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen