Unternehmen, die in Großbritannien Waren aus der EU beziehen, müssen grundsätzlich zollrechtliche Formalitäten erfüllen. Dies erfordert eine entsprechende Registrierung bei der britischen Zollverwaltung. Britische Unternehmen, die bereits in der Vergangenheit Zollanmeldungen abgeben mussten, werden bereits über eine EORI-Nummer verfügen, die mit dem Präfix "GB" beginnt. Diese gilt in der Zukunft für britische Zwecke weiter. Andere Unternehmen müssen eine entsprechende Nummer beantragen. Dies gilt auch für ausländische Unternehmen, die in Großbritannien zollrechtliche Pflichten erfüllen müssen, denn sie können ihre EU-EORI-Nummer nicht hierfür verwenden.

Die britische Finanzverwaltung hat nach eigener Aussage an fast 100.000 Unternehmen, von denen aus den vorliegenden Daten bekannt war, dass sie mit der EU Warenhandel betreiben, eine EORI-Nummer vergeben (vgl. Brexit-Readiness Report vom 15.10.2019). Der Antrag auf eine EORI-Nummer ist grundsätzlich unkompliziert und kann online gestellt werden. Im Bestfall wird die Nummer sofort erteilt, und sonst i. d. R. innerhalb von fünf Werktagen.

Für Nordirland wurde eine eigene EORI-Nummer eingeführt, die mit dem Präfix "XI" beginnt und gesondert beantragt werden muss. Diese Nummer ist primär für Warenbewegungen zwischen Großbritannien und Nordirland sowie für Ausfuhren direkt aus Nordirland in Nicht-EU-Staaten oder entsprechende direkte Einfuhren in Nordirland notwendig. Sie wird nicht benötigt, wenn ein Unternehmen nur Waren zwischen Nordirland und der EU bewegt.

 
Hinweis

Praxishinweis

Unternehmen, die Waren nach Großbritannien einführen wollen, brauchen nach dem Brexit auf jeden Fall eine britische EORI-Nummer. Diese ist einfach zu erhalten und sollte am besten sofort beantragt werden.

Unternehmen, die Waren zwischen Großbritannien und Nordirland bewegen oder aus Nordirland Waren in Nicht-EU-Staaten ausführen oder solche einführen, benötigen eine eigene nordirische XI-EORI-Nummer.

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