Auf der Homepage des BMF wurde mit Datum vom 12.01.2021 ein Revisionsprotokoll zum DBA-UK (2010) veröffentlicht. Die sich daraus für das DBA-UK ergebenden Änderungen stehen nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Brexit. Dennoch sei an dieser Stelle kurz darauf hingewiesen, dass durch das Revisionsprotokoll im Wesentlichen mit Art. 5 Abs. 4a und Abs. 8 DBA-UK eine "Anti-Fragmentierungsregelung" bezüglich der Definition von Betriebsstätten in das DBA-UK aufgenommen wird. Außerdem werden bisherige spezielle Anti-Missbrauchsregelungen in den Verteilungsartikeln gestrichen und durch eine allgemeine Anti-Missbrauchsregelung ("Principal Purpose Test") in Art. 30A DBA-UK ersetzt. Das Revisionsprotokoll bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der gesetzlichen Umsetzung sowie der Ratifikation und des Austauschs der Ratifikationsurkunden. Das deutsche Umsetzungsgesetz ist bereits durch den Bundestag (BR-Drs. 532/21 vom 11.06.2021) und den Bundesrat (BR-Drs. 535/21 vom 25.06.2021) verabschiedet sowie im BGBl verkündet worden (BGBl II 2021, 666). Die Bestimmungen des Protokolls werden nach seinem Inkrafttreten in Deutschland grundsätzlich ab dem 1. Januar des Kalenderjahres anzuwenden sein, das dem Jahr folgt, in dem das Revisionsprotokoll in Kraft getreten ist (s. dazu sowie zur Anwendung im VK Art. 8 des Revisionsprotokolls).

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