Bekanntlich ist das "May-Abkommen" – insbesondere im Streit um diese "Backstop"-Klausel – mehrfach im britischen Unterhaus abgelehnt worden. Da das Parlament sich aber auch für eine Vielzahl alternativer Varianten nicht mit hinreichender Mehrheit entscheiden konnte, wurde die Frist nach Art. 50 EUV kurz vor ihrem Ablauf am 29.03.2019 zunächst um zwei Wochen, dann bis zum 31.10.2019, verlängert. Dies zwang Großbritannien nicht nur zur Teilnahme an den Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai 2019, bei der die Brexit-Partei die – relativ – stärkste Wählerzustimmung (ca. 30 %) erhielt.

Es führte letztlich auch zum (bedingungslosen) Rücktritt von Theresa May als Premierministerin, nachdem sie zuvor sogar erfolglos ihren Rücktritt als "Gegenleistung" für die Zustimmung zu "ihrem" Abkommen angeboten hatte.

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