Rz. 1

In Verkehrssachen hat es der Anwalt viel häufiger als sonst mit Fällen zu tun, in die mehrere Personen involviert sind. Es bleibt dann nicht aus, dass er mehrere Beteiligte – seien es Unfallgeschädigte oder Tatverdächtige – vertritt.

Die Übernahme solcher Mandate ist indessen oft viel problematischer, als dies auf den ersten Blick erscheint. Deshalb werden berufs- und strafrechtliche Fragen bewusst an den Anfang gestellt.

Im Anschluss daran werden verfahrensrechtliche Themen behandelt.

Die Verteidigung in Verkehrssachen ist zwar nicht auf Kollision angelegt, und der Verteidiger muss versuchen, schon in der I. Instanz zu einem befriedigenden Ergebnis zu kommen, so dass Verfahrensfragen eine eher untergeordnete Rolle spielen. Leider gibt es aber auch in Verkehrssachen Richter, die auf die berechtigten Belange der Verteidigung nicht ausreichend Rücksicht nehmen. Solchen Richtern ist das Kapitel zu verfahrensrechtlichen Vorschriften gewidmet.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge