Kurzbeschreibung

Arbeitsprozess: Antrag auf Berichtigung des unstreitigen Tatbestands des Urteils.

Hinweis

Dieser Mustertext stellt einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung an ein Landesarbeitsgericht dar.

Gemäß § 320 Abs. 1 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG ist der Tatbestand des Urteils auf den schriftlichen Antrag einer Partei zu berichtigten, wenn er Unrichtigkeiten, die nicht unter die Vorschriften des § 319 ZPO fallen, Auslassungen, Dunkelheiten oder Widersprüche enthält.

Ein Antrag auf Tatbestandsberichtigung ist zulässig, wenn er sich auf Angaben im Tatbestand bezieht, für die die Beweisregel des § 314 Satz 1 ZPO gilt, damit unrichtig beurkundeter Parteivortrag infolge der Beweiskraft nicht fehlerhafte Grundlage für die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts wird (LAG Sachen, Beschluss v. 8.2.2016, 3 Sa 282/15). Wenn Rechtsausführungen der Parteien zur besseren Verständlichkeit des Rechtsstreits vom Gericht in den Tatbestand des Urteils aufgenommen werden, besteht auf diese bezogen dennoch kein Anspruch auf Berichtigung. Der Antrag ist binnen 2 Wochen seit Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils zu stellen, er ist ausgeschlossen, wenn seit der Verkündung des Urteils 3 Monate verstrichen sind.

Das Gericht entscheidet unter Mitwirkung der Richter, die an dem Urteil mitgewirkt haben, durch unanfechtbaren Beschluss.

Der Antrag ist von allen Anwälten aufgrund der seit dem 1.1.2022 bestehenden aktiven Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs elektronisch einzureichen.

Tatbestandsberichtigungsantrag

An das

Landesarbeitsgericht ...

...

...

per beA

Tatbestandsberichtigungsantrag

In dem Rechtsstreit

des ...,

- Kläger und Berufungskläger -

Prozessbevollmächtigte: ...

gegen

die ...,

- Beklagte und Berufungsbeklagte -

Prozessbevollmächtigte: ...

wegen: ...

wird beantragt,

den Tatbestand des Urteils vom ..., Aktenzeichen ..., zugestellt am ..., wie folgt zu berichtigen:

Die Feststellung im unstreitigen Tatbestand auf Seite ... der Entscheidungsgründe (genaue Angabe des beanstandeten Teiles des unstreitigen Tatbestandes) entfällt.

Gründe:

I.

Die Feststellung im unstreitigen Tatbestand des Urteils vom ... wird beanstandet, weil sie falsch ist. Aus den gewechselten Schriftsätzen vom ... (genaue Bezeichnung nach Datum und Textstelle) ergibt sich, dass die als unstreitig festgestellte Tatsache zwischen den Parteien streitig ist.

... (ist näher auszuführen)

II.

Die beanstandete Feststellung im Tatbestand des Urteils hat aus folgenden Gründen Bedeutung für die Entscheidung des Rechtsstreites: ... .

III.

Die Tatbestandsberichtigung ist erforderlich, um eine Bindung des Revisionsgerichtes an die gerügte falsche Feststellung im Tatbestand des Urteils zu vermeiden.

(elektronisch signiert)
............
gez. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ...
 
 

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