Der vorliegende Beitrag behandelt die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) von Tarifverträgen. Nach einer Abgrenzung zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz und zu den Tariftreuegesetzen sowie einigen generellen Ausführungen werden die Voraussetzungen der Allgemeinverbindlicherklärung erläutert. Im Anschluss werden die Wirkung und die zeitliche Geltung der Allgemeinverbindlichkeit dargelegt. Zum Abschluss werden die für den Praktiker weniger wichtigen Fragen des Verfahrens der Allgemeinverbindlicherklärung und der Bekanntgabe dargestellt sowie der Rechtsschutz in Zusammenhang mit Allgemeinverbindlicherklärungen (AVEn) beschrieben.

Gesetze, Vorschriften und Entscheidungen

Die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen ist in § 5 TVG geregelt und ist von der Geltungserstreckung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) zu unterscheiden. Weitere Details zum Verfahren der Allgemeinverbindlicherklärung sind in der Verordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes (TVGDV) geregelt.

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