Wohnungseigentümer K verlangt von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, eine Reihe von Gegenständen auf die Tagesordnung zu nehmen. Da sich die Gemeinschaft weigert, erhebt K eine Klage. Später erklären die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt. Fraglich ist, wer die Kosten tragen muss.

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