Leitsatz

Wer Opfer von Phishing-Betrügern wird, hat Chancen, sein Geld wieder zu sehen. Wird ein Konto durch Phishing geplündert und das Geld auf ein anderes Konto derselben Bank überwiesen, steht der Bank ein Stornorecht zu.

 

Sachverhalt

Phishing: Eine neue Wortkreation – zusammengesetzt aus Password und Fishing. Phishing steht für das Ausspähen von (Zugangs- und persönlichen) Daten über das Internet. Nach diesem Datenklau können Betrüger in die Rolle des Geschädigten schlüpfen und z. B. Online-Überweisungen vornehmen oder im Internet einkaufen. Besonders unangenehm für die Betroffenen ist, dass das Phishing schwer nachweisbar ist. Übel wird es, wenn auf diese Weise Girokonten geplündert werden.

Mit einem solchen Fall musste sich jetzt das OLG Karlsruhe bei der Entscheidung über einen Antrag über Prozesshilfe befassen. Ein Mann hatte bei einer Bank ein Girokonto eröffnet. Auf dem Konto gingen drei größere Überweisungen im Gesamtwert von ca. 19 000 EUR ein. Die Überweisungen stammten von anderen Kundenkonten der Bank. Die Kunden hatten die Überweisungen jedoch nicht selbst veranlasst, sie waren durch eine Phishing-Transaktion zustande gekommen: Jemand hatte die Zugangsdaten zum Online-Banking ausgespäht und dann die Überweisungen durchgeführt. Der Kunde hob die ganze Summe ab und überwies sie verabredungsgemäß an seine Auftraggeber. Die Bank stornierte die Gutschriften, kündigte das Konto des Mannes und verlangte von ihm den Saldo des Kontos in Höhe von 19 000 EUR. Das Landgericht gab der Bank Recht. Das OLG Karlsruhe vertrat dieselbe Auffassung. Banken haben nach Nr. 8 AGB-Banken ein Stornorecht bei Fehlbuchungen. Voraussetzung des Stornorechts: eine fehlerhafte Gutschrift. Gemeint sind hier solche Gutschriften, auf die der Kunde keinen Anspruch hat und die er nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung herausgeben müsste. Dieses Stornorecht greift auch, wenn die Gutschriften durch Phishing-Transaktionen veranlasst wurden. Zumindest, wenn sowohl der angeblich Überweisende als auch der Überweisungsempfänger ein und derselben Bank angehören. Der Bankkunde musste daher die 19 000 EUR an die Bank zahlen.

 

Link zur Entscheidung

OLG Karlsruhe, Beschluss v. 22.1.2008, 17 U 185/07.

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