Leitsatz
Stimmrechtsausschluss des betreffenden Eigentümers im Rahmen der Beschlussfassung über einen Schuldbestätigungsvertrag (Schuldanerkenntnis)
Normenkette
§ 25 Abs. 5 WEG
Kommentar
Der Stimmrechtsausschluss des § 25 Abs. 5 WEG des betreffenden Eigentümers gilt auch für ein Schuldanerkenntnis bzw. einen Schuldbestätigungsvertrag der Eigentümergemeinschaft, mit dem ein Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers wegen Wasserschäden bestätigt werden soll.
Link zur Entscheidung
KG v. 7.2.2005, 24 W 27/04, NZM 11/2005, 429KG Berlin, Beschluss vom 07.02.2005, 24 W 27/04
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