Überblick

Der Inhalt des Beitrags richtet sich vor allem an Rechtsanwälte/innen, die – erst seit kurzem – eine Allgemeinkanzlei unterhalten oder in einer solchen angestellt sind. Der Anwalt ist mit steuerlichen Fragen im eigenen Interesse konfrontiert, selbst wenn er seine Buchhaltung und die Fertigung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung einem Steuerberater überlässt. Der Beitrag behandelt die üblichen Fragestellungen, mit denen jeder Anwalt konfrontiert ist.

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