Gemeinschaftseigentum Sondereigentum
Absperrpfosten wenn am Stellplatz ein Sondernutzungsrecht besteht wenn am Stellplatz Sondereigentum begründet ist
Abstellplatz (auf Gebäudefreifläche) soweit nicht Sondereigentum begründet ist soweit Sondereigentum begründet ist
Carport wenn am Stellplatz ein Sondernutzungsrecht begründet ist soweit Sondereigentum begründet ist
Doppelstockgaragen (Doppelparker) Hebebühnen dann, wenn sie mehreren Einheiten dienen an der Garage als solcher (bzw. im Ganzen); an Hebebühnen, wenn sie ausschließlich einem Doppelparker dienen
Garage (Einzelgarage)   möglich
Garagendach und Garagenaußenwände zwingend (können als konstruktiver Bestandteil des Gebäudes selbst dann nicht Sondereigentum sein, wenn an der Garage (Innenraum) Sondereigentum besteht)  
Garagenoberdeck   möglich ist die Begründung von Sondereigentum an den einzelnen Stellplätzen
Garagentor zwingend (sowohl bei Abschlusstoren einer Gemeinschafts(tief)garage wie auch einer Einzelgarage, die im Sondereigentum steht, da konstruktiver Bestandteil)  
Tiefgarage   an einer Tiefgarage im Ganzen kann Teileigentum begründet werden; an den einzelnen Stellplätzen kann Sondereigentum begründet werden
Tiefgaragenstellplatz   möglich

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