Gemeinschaftseigentum | Sondereigentum | |
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Absperrpfosten | wenn am Stellplatz ein Sondernutzungsrecht besteht | wenn am Stellplatz Sondereigentum begründet ist |
Abstellplatz (auf Gebäudefreifläche) | soweit nicht Sondereigentum begründet ist | soweit Sondereigentum begründet ist |
Carport | wenn am Stellplatz ein Sondernutzungsrecht begründet ist | soweit Sondereigentum begründet ist |
Doppelstockgaragen (Doppelparker) | Hebebühnen dann, wenn sie mehreren Einheiten dienen | an der Garage als solcher (bzw. im Ganzen); an Hebebühnen, wenn sie ausschließlich einem Doppelparker dienen |
Garage (Einzelgarage) | möglich | |
Garagendach und Garagenaußenwände | zwingend (können als konstruktiver Bestandteil des Gebäudes selbst dann nicht Sondereigentum sein, wenn an der Garage (Innenraum) Sondereigentum besteht) | |
Garagenoberdeck | möglich ist die Begründung von Sondereigentum an den einzelnen Stellplätzen | |
Garagentor | zwingend (sowohl bei Abschlusstoren einer Gemeinschafts(tief)garage wie auch einer Einzelgarage, die im Sondereigentum steht, da konstruktiver Bestandteil) | |
Tiefgarage | an einer Tiefgarage im Ganzen kann Teileigentum begründet werden; an den einzelnen Stellplätzen kann Sondereigentum begründet werden | |
Tiefgaragenstellplatz | möglich |
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