• Keine umfassende "Selbstverpflichtung"ohne Rücksprache mit dem Arbeitgeber

    Wer sich mit der Zeit – aus welchen Gründen auch immer – daran gewöhnt hat, regelmäßig auch abends und am Wochenende dienstlich aktiv zu sein, leidet mit der Zeit u. U. unter den negativen Folgen, ohne dass er oder sie eine ausreichende Wertschätzung dafür wahrnimmt – weil der Arbeitgeber eine solche Arbeitorganisation gar nicht fordern oder fördern möchte.

  • Selbstwahrnehmung

    Wer außerhalb seiner regulären Arbeitszeit Mails checkt und abarbeitet, sollte sich immer wieder kritisch fragen, warum er oder sie das tut, erst recht, wenn keine konkrete Erreichbarkeitsregelung mit dem Arbeitgeber dahinter steht. Nicht alles, was man scheinbar freiwillig leistet, will man auch wirklich. Wer merkt, dass er oder sie mit den Erreichbarkeitsanforderungen, so wie sie aktuell gelebt werden, nicht zurecht kommt, sollte mit dem Arbeitgeber in Kontakt treten und von sich aus auf strukturierte Abstimmung hinwirken.

  • Selbstkontrolle

    Definierte Erreichbarkeitsregeln sollen eingehalten werden. Der Arbeitgeber ist weisungsbefugt, was die Arbeit – und grundsätzlich auch die Nichtarbeit – angeht.

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