Für eine vorhandene Gemengelage aus Wohnen, Sportplatz und einem Freibad stellte die Gemeinde einen neuen Bebauungsplan auf. Er war unterteilt in ein reines Wohngebiet und in Sondergebiete für Freibad und Sportanlagen. Der Plan sollte verschiedene Überschreitungen der Richtwerte der Sportanlagen-Lärmschutzverordnung erlauben. Gegen diesen Plan klagten die Eigentümer von Grundstücken in den als reines Wohngebiet festgesetzten Bereichen. Sie bemängelten, dass der Plan die Werte für ein allgemeines Wohngebiet und nicht die Werte für ein reines Wohngebiet festsetzte und dass der Plan zudem noch verschiedene Überschreitungen der Werte für ein allgemeines Wohngebiet erlauben wollte.

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