Rz. 142

Der Vorlage der Gründungsurkunde und der zuvor genannten Unterlagen (siehe Rdn 141) folgt ein registerlicher Eingangsvermerk (asiento de presentación, Art. 41 ff. RRM) im Registertagebuch (Libro Diario). Das Datum des asiento de presentación gilt als Datum der Eintragung, falls diese später erfolgt. Während des Bestehens dieser Vormerkung darf keine weitere Urkunde gleichen oder früheren Datums oder solche, die der bestehenden entgegensteht und mit dieser unvereinbar ist, eingetragen werden (Prioritätsgrundsatz).

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