Rz. 51
Bei einem Mindestkapital von 3.000 EUR und einer Urkunde mit ca. zwei Seiten Standard-Gesellschaftssatzung entstehen folgende Kosten (zzgl. MwSt.):
Namensreservierung im Zentralen Handelsregister | ca. 15 EUR |
Notarhonorar für Gründungsurkunde | ca. 200 EUR |
Gebühr für die Eintragung im Handelsregister sowie Veröffentlichung (BORME) | ca. 200 EUR |
insgesamt | ca. 415 EUR |
Rz. 52
Wer sich jedoch – was in der Regel empfehlenswert ist – eines Anwalts für die Gründung der Gesellschaft bedient, muss mit einem Anwaltshonorar i.H.v. mindestens ca. 2.000 EUR zzgl. MwSt. und Auslagen rechnen, wobei für sprachunkundige Ausländer noch erhebliche Übersetzungskosten hinzukommen.
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