Rz. 51

Bei einem Mindestkapital von 3.000 EUR und einer Urkunde mit ca. zwei Seiten Standard-Gesellschaftssatzung entstehen folgende Kosten (zzgl. MwSt.):

 
Namensreservierung im Zentralen Handelsregister ca. 15 EUR
Notarhonorar für Gründungsurkunde ca. 200 EUR
Gebühr für die Eintragung im Handelsregister sowie Veröffentlichung (BORME) ca. 200 EUR
insgesamt ca. 415 EUR
 

Rz. 52

Wer sich jedoch – was in der Regel empfehlenswert ist – eines Anwalts für die Gründung der Gesellschaft bedient, muss mit einem Anwaltshonorar i.H.v. mindestens ca. 2.000 EUR zzgl. MwSt. und Auslagen rechnen, wobei für sprachunkundige Ausländer noch erhebliche Übersetzungskosten hinzukommen.

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