Rz. 90

Das Mindestkapital der spanischen GmbH beläuft sich auf 3.000 EUR (Art. 4.1 LSC). Für die spezielle Form der "GmbH fortschreitender Gründung" ist kein Mindestkapital vorgesehen (Art. 4 bis LSC).

 

Rz. 91

Zulässig ist auch die Erbringung der Geldeinlage in einer ausländischen Währung. In diesem Falle bedarf es jedoch der Umrechnung zum offiziellen Devisenkurs der Europäischen Zentralbank per Gründungstag der Gesellschaft. Eine Begrenzung des Stammkapitals nach oben gibt es – im Gegensatz zum früheren spanischen GmbH-Gesetz des Jahres 1953 – nicht. Allerdings ist für die S.L.N.E. die Stammkapitalobergrenze auf 120.000 EUR festgesetzt worden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge