Rz. 218
Das früher unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehene gerichtliche Erbscheinsverfahren (declaración judicial de herederos ab intestato)[251] nach Art. 980 LEC 1881 ist abgeschafft und die Zuständigkeiten durch das Gesetz 15/2015 vollständig auf den Notar übertragen worden.
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