Begriff

Der Begriff der Sonderrechtsnachfolge ist in allen Bereichen der Sozialversicherung von Bedeutung. Daher finden sich die gesetzlichen Vorschriften über die Sonderrechtsnachfolge und über die hiervon zu unterscheidende "Vererbung" im SGB I. Beim Tode eines Leistungsberechtigten sind bestimmte Ansprüche entweder an den Sonderrechtsnachfolger oder an den gesetzlichen Erben zu zahlen. Was geschieht beispielsweise mit Rentenzahlungen, die einem Rentner zustehen, der aber vor der Auszahlung verstirbt? Die genannten Vorschriften des Sozialgesetzbuchs regeln diese Fälle.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Sonderrechtsnachfolge bestimmt § 56 SGB I, den Verzicht und Haftung des Sonderrechtsnachfolgers § 57 SGB I, die Vererbung § 58 SGB I und den Ausschluss der Rechtsnachfolge § 59 SGB I.

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