Die Befugnis des Bauträgers, Sondernutzungsrechte "zuzuweisen", erlischt nach seinem Ausscheiden aus der Wohnungseigentümergemeinschaft, sofern es sich um ein "persönliches" Sondernutzungsrecht handelt.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen