Kurzbeschreibung

Die Miteigentümer beschließen, dass ein Miteigentümer, der ein Sondernutzungsrecht an einem bestimmten Gartenanteil hat, anteilig mit den auf die Gesamtfläche entfallenden Bewässerungskosten zu beteiligen ist und diese zu bezahlen hat.

Vorbemerkung

Die nachträgliche Belastung eines sondernutzungsberechtigten Wohnungseigentümers mit Kosten betreffend der seinem Sondernutzungsrecht unterliegenden Bereiche des Gemeinschaftseigentums ist seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 unproblematisch möglich, denn nunmehr kann eine dauerhafte Änderung des Kostenverteilungsschlüssels gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG nicht nur bezüglich der Betriebs- und Verwaltungskosten einfach-mehrheitlich beschlossen werden, sondern auch bezüglich der Kosten der Erhaltung des Gemeinschaftseigentums. Die Beschränkung auf einen konkreten Einzelfall nach § 16 Abs. 4 WEG a. F. und das Erfordernis einer doppelten Qualifizierung im Rahmen der Beschlussfassung kennt das WEG nicht mehr.

Beschlussmuster

TOP XX: Kostentragungspflicht für Bewässerungskosten des sondernutzungsberechtigten Eigentümers _________

Zugunsten des jeweiligen Wohnungseigentümers des mit der Nr. ___ im Aufteilungsplan mit Teilungserklärung der Wohnungseigentümergemeinschaft des Notars _______________ (Name und Kanzleisitz) vom _____ zu der Urkundenrollen-Nummer _______ bezeichneten Sondereigentums ist im Bereich der südlich ausgerichteten Grundstücksfläche ein Sondernutzungsrecht eingeräumt. Die Bewässerung dieser Gartenfläche erfolgt durch den Hausmeister jeweils mit der Bewässerung der übrigen gemeinschaftlichen Gartenfläche über den Wasserhahn im Außenbereich des Gebäudes, der über einen Zwischenzähler verfügt. Die dem Sondernutzungsrecht unterliegende Gartenfläche hat eine Größe von 100 m², die Größe der restlichen gemeinschaftlichen Gartenfläche beträgt 400 m². Insoweit entfallen 20 % der Kosten der Gartenbewässerung auf den Bereich der Sondernutzungsfläche. Vor diesem Hintergrund beschließen die Wohnungseigentümer eine Sonderbelastung des jeweiligen Eigentümers der sondernutzungsberechtigenden und mit der Nr. ___ im Aufteilungsplan mit Teilungserklärung des Notars _______________ (Name und Kanzleisitz) vom _____ zu der Urkundenrollen-Nummer _______ bezeichneten Sondereigentumseinheit. Die Kostenbelastung erfolgt im Wege eines Vorababzugs in Höhe von 20 % der Gesamtbewässerungskosten für den Gartenbereich. In dieser Höhe erfolgt die entsprechende Belastung des Wohnungseigentümers im Rahmen der Jahreseinzelabrechnung. Die Verteilung der restlichen Kosten der Bewässerung erfolgt nach den Bestimmungen der Teilungserklärung unter sämtlichen Wohnungseigentümern nach Miteigentumsanteilen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: _____

Nein-Stimmen: _____

Enthaltungen: _____

Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:

______________

Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.

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