X beantragt, aufgrund einer vereinbarten Ermächtigung, eine Sondernutzungsrechtsvereinbarung einzutragen. Fraglich ist, ob der Eintragung entgegensteht, dass X bei der Eintragung der Erklärung kein Wohnungseigentümer mehr ist und dass die Ermächtigung mit dem Ausscheiden des X aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer enden soll.

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