Rz. 1

Die Vorschrift wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 28.12.2011 in das SGB III eingefügt.

Durch Art. 2 desselben Gesetzes wurde die Vorschrift nach § 443 überführt. Dabei wurde sie neu gefasst.

 

Rz. 2

§ 434x enthielt Übergangsregelungen in Abs. 1 zur Änderung beim Gründungszuschuss (§§ 57, 58, seit 1.4.2012 §§ 93, 94, vgl. auch § 132), in Abs. 2 und Abs. 3 zu den Anstellungsverhältnissen mit oberen Führungskräften sowie den außertariflichen Arbeitsbedingungen und Vergütungen bei der Bundesagentur für Arbeit.

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