Rz. 86

Im sachlichen Anwendungsbereich der EUPartVO sind deren Verweisungen für die gesetzlichen sowie vertraglichen güterrechtlichen Wirkungen eingetragener Partnerschaften maßgebend, da Slowenien an der Verstärkten Zusammenarbeit teilnimmt.

Das autonome Kollisionsrecht enthält keine Vorschriften für die Partnergemeinschaft. Gemäß Art. 3 IPRG sind bei einer Gesetzeslücke für die Ermittlung der maßgebenden Rechtsordnung die Bestimmungen des IPRG (Analogie), die Grundsätze der slowenischen Rechtsordnung sowie jene des Internationalen Privatrechts anzuwenden (z.B. Grundsatz der engsten Verbindung; Gleichheit der Rechtsordnungen).

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