Rz. 113
Eine Zweigniederlassung ist eine Geschäftseinheit einer Gesellschaft, die von deren Sitz getrennt ist und selbstständig (jedoch für die Rechnung der Gesellschaft) Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Gesellschaftsgegenstand erbringt. Die Zweigniederlassung hat keine eigene Rechtspersönlichkeit.
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