Rz. 118

Das slowenische Insolvenzgesetz[14] unterscheidet unter anderem zwischen Konkurs und Zwangsvergleich. Während der Konkurs auf die Beendigung der Gesellschaft abzielt, ist es das Ziel eines Zwangsvergleichs, dem zahlungsunfähigen Unternehmen durch Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen Schuldner und Gläubigern die Fortführung des Unternehmens zu ermöglichen. Darüber hinaus ist auch ein (außergerichtliches) präventives Restrukturierungsverfahren möglich, dass auf Basis einer entsprechenden Vereinbarung zwischen der Gesellschaft und seinen Gläubigern endet.

[14] Zakon o finančnem poslovanju, postopkih zaradi insolventnosti in prisilnem prenehanju, Ul RS 126/07 mit sämtlichen Änderungen – "ZFPPIPP".

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