Rz. 93

Zurzeit kennt das slowakische Rechtssystem ausschließlich ein einziges Institut der Adoption[21] (sog. Volladoption). Dieses Institut hat die Institute der Adoption und der unwiderruflichen Adoption ersetzt. Über die Adoption entscheidet das Gericht auf Antrag der Adoptiveltern (§ 97 Abs. 2 FamG). Eine vertragliche Adoption ist in der slowakischen Rechtsordnung nicht zugelassen.

[21] Lat. adoptio plena.

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