Rz. 87

Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter sind klar geregelt: Sie besitzen ein Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung (nach Anzahl der Anteile, nicht nach dem Betrag des eingezahlten Kapitals), ein Recht auf Dividendenbezug, ein Recht auf den Liquidationserlös sowie Auskunftsrechte über Angelegenheiten der Gesellschaft. Ihre Pflichten beschränken sich auf die vollständige Aufbringung bzw. Einzahlung des gezeichneten Kapitals.

 

Rz. 88

Grundsätzlich besteht keine Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Nur in eng umrissenen – betrugsähnlichen – Ausnahmefällen kommt ein Durchgriff (so genanntes Lifting bzw. Piercing the Corporate Veil) in Betracht.

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