Hat der Vermieter das Mietverhältnis wegen Zahlungsverzugs gekündigt und Räumungsklage erhoben, kann er zugleich die künftig fällig werdende Nutzungsentschädigung bis zur Herausgabe der Wohnung einklagen.[1]

 
Praxis-Beispiel

Klagantrag auf Zahlung der Nutzungsentschädigung

Der Antrag lautet: "Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger bis zur Herausgabe der Wohnung ab dem Monat ___ 20__ eine monatliche Nutzungsentschädigung von __ EUR, jeweils bis zum 3. Werktag eines Monats zu bezahlen."

[1] BGH, a. a. O..

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