Leitsatz (amtlich)

Vor dem 1957-03-01 ergangene Befreiungsbeschlüsse und ihre Wirkung nach Inkrafttreten von AVG § 8 (AnVNG Art 2 § 3):

Vor dem 1957-03-01 ergangene Befreiungsbeschlüsse für Beamte und sonstige Beschäftigte der in AVG § 8 genannten Dienststellen gelten nicht für solche Personen, die nach dem 1957-03-01 eingestellt oder in das Beamtenverhältnis berufen worden sind.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2052407

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