Entscheidungsstichwort (Thema)

Verschlossenheit des Arbeitsmarktes für ältere Langzeitarbeitslose mit vollschichtigem Leistungsvermögen

 

Orientierungssatz

Der Arbeitsmarkt ist auch für Arbeitslose über 50 Jahre verschlossen, die ein Jahr lang und länger arbeitslos waren (Langzeitarbeitslose) und vollschichtig nur noch körperlich leichte Arbeiten verrichten können (vgl SG Münster vom 6.12.1990 - S 10 J 103/89 und S 10 J 126/89 und Fortentwicklung von BSG vom 27.5.1977 - 5 RJ 28/76 = SozR 2200 § 1246 Nr 19 und vom 21.9.1977 - 4 RJ 131/76 = SozR 2200 § 1246 Nr 22).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2038908

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