Entscheidungsstichwort (Thema)

Antrag. Anstellung. Praxisassistent. Feststellung. Überversorgung

 

Orientierungssatz

Wurde ein Antrag zur Anstellung eines Praxisassistenten vor der Feststellung einer Überversorgung gestellt, so ist der Zulassungsausschuß verpflichtet, die Genehmigung zu erteilen. Eine Genehmigung kann auch nicht aufgrund der Überleitungsvorschrift in Art 33 § 3 Abs 3 GSG versagt werden.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 02.10.1996; Aktenzeichen 6 RKa 82/95)

LSG Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 18.09.1995; Aktenzeichen L 5 Ka 15/95)

 

Fundstellen

Haufe-Index 2052493

AusR 1995, 6

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge