Entscheidungsstichwort (Thema)

Soziale Pflegeversicherung. Pflegequalität. Streit über die Ergebnisse der Qualitätsprüfung. Transparenzbericht. einstweiliger Rechtsschutz gegen die Veröffentlichung der Prüfergebnisse im sog Pflegeheim-Navigator im Internet. Warnhinweis. Sortierfunktion. kein Verstoß gegen § 115 Abs 1a S 1 SGB 11 und die Pflege-Transparenzvereinbarung stationär (PTVS)

 

Leitsatz (amtlich)

1. Die Veröffentlichung des Transparenzberichtes in dem Pflegeheim-Navigator versehen mit einem Warnhinweis und einer Sortierung nach Risikokriterien verstößt weder eindeutig gegen § 115 Abs 1a S 1 SGB 11 noch gegen die Bestimmungen der Pflege-Transparenzvereinbarung stationär (PTVS).

2. Zu der Art und Weise, wie Informationssuchende an die zu veröffentlichenden Transparenzberichte herangeführt werden sollen, insbesondere dazu, wie sie bei der Suche nach bestimmten Einrichtungen und deren Qualität unterstützt werden können, wurde in der PTVS nichts vereinbart.

3. Eine unzulässige Verfälschung der Ergebnisse des Transparenzberichtes oder eine den Vereinbarungen widersprechende Darstellung des Berichtes ist in der Möglichkeit, bestimmte Transparenzkriterien über die Suchfunktion herauszufiltern, nicht zu erkennen.

4. Das Interesse der Versicherten an Informationen über für die Pflege und Erhaltung der Gesundheit besonders relevante Kriterien ist höher zu bewerten als ein negativer erster Eindruck, den die Hervorhebung einer schlechten Note bei einem der Risikokriterien hervorrufen könnte.

 

Tenor

Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens,

Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 

Gründe

I.

Die Antragstellerin wendet sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen das Anbringen eines Warnhinweises und gegen eine Sortierung nach Risikokriterien bei der Veröffentlichung des Transparenzberichtes der Pflegeeinrichtung der Antragstellerin im Internet unter der Website "www … . de".

Die Antragstellerin unterhält eine nach dem Sozialgesetzbuch Elftes Buch - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI) zugelassene Pflegeeinrichtung in W mit 56 Plätzen. Am 11. Februar 2010 führte der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen Niedersachsen und im Land Bremen (MDK) bei der Antragstellerin eine Qualitätsprüfung (Regelprüfung) nach §§ 114 ff. SGB XI durch. Nachdem die Antragstellerin zu dem ihr in Anschluss an die Prüfung übermittelten vorläufigen Transparenzbericht Stellung genommen hatte, wurde dieser Anfang November 2010 zur Veröffentlichung freigegeben.

Die Antragsgegner zu 1) betreibt u.a. im Auftrag der Antragsgegnerin zu 2) den sog. Pflegeheim-Navigator, auf dem u.a. die Veröffentlichung der Transparenzberichte gemäß § 115 Abs. 1 a SGB XI erfolgt.

Zu dem Pflegeheim-Navigator gelangt man über die Website "www … .de". Nach Aufruf der Seite erscheint eine Suchmaske, in die man eine Gemeinde bzw. Stadt oder die Postleitzahl eingeben kann, den örtlichen Umkreis der Suche nach verschiedenen Entfernungsvorgaben, die Art des Pflegeplatzes sowie den pflegefachlichen Schwerpunkt. Vorgegeben ist die Sortierung nach der Entfernung. Löst man nunmehr die Suchfunktion aus, so wird eine Übersicht in Listenform aufgezeigt, in der in einem rechteckigen Rahmen die einzelnen Pflegeeinrichtungen aufgeführt werden u.a. mit Anschrift, einer Preisangabe und dem Hinweis, ob ein Transparenzbericht vorliegt. Durch Anklicken des jeweiligen Heims gelangt man auf eine Seite, die weitere Informationen zu dem Heim enthält sowie auch den Transparenzbericht mit der Darstellung der Ergebnisse für die einzelnen Prüfbereiche, dem Gesamtergebnis und der Note für die Befragung der Bewohner.

Die nach Aufruf der Seite erscheinende Suchmaske ermöglicht unter dem Punkt "Bewertung" "nur Einrichtungen mit MDK-Transparenzbericht" das Setzen eines Hakens. Nach Setzen des Hakens öffnet sich eine weitere Liste unter dem Obersatz: "Sie können die Pflegeeinrichtungen nach der Bewertung wichtiger Risikofaktoren aus dem MDK-Transparenzbericht sortieren. Die Risikofaktoren sind:" Aufgelistet werden anschließend die Kriterien 7, 10, 14, 15, 17, 18, 22, 26 und 28 der Veröffentlichungskriterien der Anlage 1 zu der Pflege-Transparenzvereinbarung stationär (PTVS) vom 17. Dezember 2008. Gleichzeitig öffnet sich ein zusätzliches Fenster mit Hinweisen zu der Sortierung nach "Risikofaktoren".

Setzt man den Haken an eines der Kriterien erscheint in der Übersicht der ausgewiesenen Heime für jedes Heim ein weiteres Darstellungsfeld, in dem für das ausgewählte Kriterium in einer verkürzten Frage die jeweilige Note des Transparenzberichts ausgewiesen wird. Der Begriff Risikofaktor, der in diesem Kästchen auftaucht, ist mit einem Fragezeichen versehen, das zu einem erklärenden Hinweis zum Begriff "Risikofaktoren" verlinkt.

Die Antragstellerin hat am 31. Januar 2011 einstweiligen Rechtsschutz beantragt sowie Klage erhoben.

Sie vertritt die Auffassung, dass die Form der Veröffentlichung auf dem Pflegeheim-Navigator mit dem Anbri...

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