Entscheidungsstichwort (Thema)

Rechtsstreit. Anerkennung. Diättherapie. Heilmittel. Sozialrechtsweg. Nichtaufnahme in Heil- und Hilfsmittelrichtlinien. Berufsfreiheit. Diätassistent

 

Orientierungssatz

1. Ein Rechtsstreit um die Anerkennung einer Diättherapie als Heilmittel durch den Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen betrifft eine Angelegenheit des Kassenarztrechts.

2. Die Nichtaufnahme einer Diättherapie in die Heil- und Hilfsmittelrichtlinien ist keine Maßnahme mit berufsregelnder Tendenz und greift nicht in den Schutzbereich der Berufsfreiheit von Diätassistenten ein.

3. Es kann dahinstehen, ob eine diätische Therapie und Beratung Heilmittel sind, da diese Leistungen in der Arztpraxis erbracht werden können und zu einem großen Teil der allgemeinen Lebensführung zuzurechnen sind.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 28.06.2000; Aktenzeichen B 6 KA 26/99 R)

 

Fundstellen

Haufe-Index 2052064

RsDE 1998, 107

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